§ 1 IESG
In vorliegender Sache war fraglich, ob die Abwehr der von einem Arbeitgeber geltend gemachten Ansprüche auf Zahlung einer Konventionalstrafe unter den Begriff des gesicherten Entgelts gem. § 1 IESG zu subsumieren ist. Ändert sich etwas, wenn dies im Rahmen einer Widerklage erfolgt?