§ 213a ASVG
In gegenständlicher Sache war das Zuwiderhandeln gegen Unfallverhütungsvorschriften beherrschendes Thema. Wird dadurch, bedingt durch die kurzfristige Abwesenheit des Vorarbeiters, bereits grobe Fahrlässigkeit bewirkt?
OGH 15.12.2009, 10 ObS 193/09v