Dieser Beitrag beschäftigt sich mit einer OGH-Entscheidung, in der es um eine behauptete Nichtbeachtung des B-GlBG im Bereich der öffentlichen. Verwaltung (und zwar beim BMBWK) und somit um eine Diskriminierung bei einer Postenbesetzung aufgrund einer neuen Geschäftseinteilung geht.
OGH 18.2.2010, 8 ObA 27/09t