Zusammenfassung: Rauch geht in seinem Beitrag auf die Möglichkeit des Arbeitgebers ein, bei einer wegen Sozialwidrigkeit angefochtenen Kündigung, den Nachweis zu erbringen, dass die Kündigung durch Umstände, die in der Person des Arbeitnehmers gelegen sind und betriebliche Interessen nachteilig berühren, begründet ist. Ua fasst er die von der Judikatur gebildeten Fallgruppen dieser personenbezogenen Kündigungsgründe der Krankenstände, Leistungsmängel und unfreundliches Verhalten gegenüber Kunden, Unverträglichkeit und Fehlverhalten gegenüber Mitarbeitern und Umstände, die eine Entlassung rechtfertigen würden, zusammen.