§ 27 Z 1 AngG; § 25 AngG
Der OGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung ua mit der Frage zu befassen, inwieweit Informationspflichtverletzungen eines leitenden Angestellten den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit darstellen und zu einer vorzeitigen Entlassung berechtigen.