KV für die Dienstnehmer der Verkehrsbetriebe der Grazer Stadtwerke AG; § 2 Abs 1 Z 1 AZG
Der OGH stellte in gegenständlicher Entscheidung fest, ob Wegzeiten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und zurück in die Arbeitszeit fallen und, unter welcher Voraussetzung diese zu vergüten sind. Der Anlassfall betrifft den Zweiteiler-Dienst eines Arbeitnehmers, der im Verkehrsdienst beschäftigt ist.