§ 177 Abs 1 ASVG; § 174 Z 2 ASVG; § 86 Abs 4 ASVG
Der OGH hatte in gegenständlicher Entscheidung zu beurteilen, wann der Versicherungsfall im Falle einer Berufkrankheit eingetreten war, die eine 20%-ige Minderung der Erwerbsfähigkeit des Klägers zur Folge hatte.