§ 107 Abs 1 ASVG; §§ 144 ff ASVG
Der OGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen betreffend die Zuerkennung von Anstaltspflege zu befassen. Zu klären war ua, inwieweit der Krankenversicherungsträger die Pflegegebühren zu tragen hat, die durch den stationären Krankenhausaufenthalt zur Ausnüchterung der alkoholisierten Tochter einer Versicherten entstanden waren.