Art 12 des Kollektivvertrages für das Güterbeförderungsgewerbe (Arbeiter); § 1435 ABGB; § 1152 ABGB
Der OGH prüfte, ob eine Rückforderung von irrtümlich erbrachten Mehrleistungen des Arbeitgeber nach den Grundsätzen des Judikats 33 bei gutgläubigem Verbrauch durch den Arbeitnehmer zulässig ist.