In der vorliegenden Entscheidung hatte sich der OGH mit Fragen betreffend eine Schadenersatzklage eines Patienten gegen den behandelnden Arzt zu befassen. Vorgebracht wurde, der Arzt habe seine vertragliche Aufklärungspflicht verletzt im Hinblick auf die Erforderlichkeit eines sofortigen Krankenhausaufenthalts des Patienten. Stärker geht auf den gegenständlichen Sachverhalt und das Parteienvorbringen ein und führt die Entscheidungen der Untergerichte ebenso an wie den Spruch des Höchstgerichts. Der Verfasser zeigt außerdem anhand des Anlassfalls auf, welche Kriterien dafür sprechen, dass eine ordnungsgemäße ärztliche Aufklärung stattgefunden hat.