Der OGH hatte sich in der vorliegenden Entscheidung mit Fragen iZm zu Unrecht bezogenem Karenzgeld zu befassen. Ist die Rückerstattung des unrechtmäßig bezogenen Betrags in Form von Ratenzahlungen zulässig? Sind die Stundung der Rückforderung und der Verzicht darauf seitens des Krankenversicherungsträgers möglich? Das Höchstgericht äußerte sich dabei ua zum Kriterium der Unvorhersehbarkeit iZm dem Überschreiten der Zuverdienstgrenze.