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Vereinfachung der GSVG-Beitragsvorschreibung

SozialversicherungsrechtAufsatzDr. Thomas Neumann, Direktor der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen WirtschaftASoK 2010, 42 - 44 Heft 2 v. 1.2.2010

Zusammenfassung: Neumann befasst sich in seinem Beitrag mit den im 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 normierten Änderungen betreffend die GSVG-Beitragsvorschreibung. Er beleuchtet dazu die bis Ende 2009 geltenden Regelungen und führt auch die beiden Grundmodelle zur Vereinfachung der GSVG-Beitragsvorschreibung an, deren Vor-, bzw. Nachteile er kurz erörtert.

Rechtsgrundlagen: 4. SRÄG; § 25 Abs 6 GSVG; § 35 Abs 3 und 7 GSVG

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