Zusammenfassung: Neumann befasst sich in seinem Beitrag mit den im 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 normierten Änderungen betreffend die GSVG-Beitragsvorschreibung. Er beleuchtet dazu die bis Ende 2009 geltenden Regelungen und führt auch die beiden Grundmodelle zur Vereinfachung der GSVG-Beitragsvorschreibung an, deren Vor-, bzw. Nachteile er kurz erörtert.
Rechtsgrundlagen: 4. SRÄG; § 25 Abs 6 GSVG; § 35 Abs 3 und 7 GSVG