Zusammenfassung: Neubauer und Rath befassen sich in ihrem Beitrag zunächst mit dem sog "Konzernprivileg" des § 46 Abs 3 Z 2 BMSVG betreffend die Weiteranwendung der Abfertigungsregelungen im Falle des Wechsels eines Arbeitnehmers innerhalb eines Konzerns. Dabei erläutern sie den Konzernbegriff iSd Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes und beleuchten die Konzerntatbestände und die Relevanz des UGB-Unternehmensbegriffs. Außerdem gehen sie der Frage nach, ob das BMSVG-Konzernprivileg auch auf Vereine und den ORF-Konzern Anwendung findet und widmen sich anschließend Fragen zur Anrechnung von Zeiten der Abfertigung neu auf die Alters- oder Pensionsabfertigung nach dem AngG.