Zusammenfassung: Das OLG Graz hatte sich mit der Option nach dem BAGS-Kollektivvertrag auseinander zu setzen. Insbesondere ging es im Verfahren der Frage nach, ob eine derartige Option rückwirkende Kraft entwickeln kann.
Rechtsgrundlagen: § 41 Abs 2 BAGS-KV; § 41a BAGS-KV