§ 133 Abs 1 StGB; § 82 lit d GewO
Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die erfolgte Entlassung eines Arbeitnehmers aufgrund von Veruntreuung zu befassen. Der Gerichtshof hatte ua zu klären, ob im Falle des Ansichnehmens eines Geldbetrags durch einen Arbeitnehmer, um aufgrund des ausstehenden Monatslohns seine laufenden Kosten zu decken, ein Bereicherungsvorsatz vorliegen kann.