§ 261b Abs 2 ASVG; § 91 Abs 1 ASVG
Der OGH ging auf die Zulässigkeit der Neuberechnung der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer nach Erreichen des Regelpensionsalters ein und prüfte hierbei den Fall eines Bürgermeisters, der seine Bürgermeisterbezüge nach dem Pensionsanfall entrichtete.