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Nochmals zu den Zutrittsrechten externer Arbeitnehmervertreter - Der Zutritt bedarf ausnahmslos einer konkreten Rechtsgrundlage

ArbeitsrechtAufsatzDr. Thomas Rauch, Wirtschaftskammer WienASoK 2009, 440 - 442 Heft 12 v. 1.12.2009

§ 39 ArbVG; § 42 Abs 1 Z 1 bis 8 ArbVG; § 48 ArbVG

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