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Zulässige Kontroll- und Informationsmöglichkeiten bei Krankenständen

ArbeitsrechtAufsatzDr. Thomas Rauch, Wirtschaftskammer WienASoK 2009, 398 - 402 Heft 11 v. 1.11.2009

§ 4 Abs 1 und 4 EFZG; § 8 Abs 8 AngG; § 17a Abs 7 BAG

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