Zusammenfassung: Am 1.1.2008 wurde mit BGBl I 102/2007 das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) kundgemacht. Geregelt wird damit ua die betriebliche Vorsorge für Gewerbetreibende und die freiwillige Vorsorge für Freiberufler sowie Land- und Forstwirte. Der Beitrag gibt einen Überblick über das neue Gesetz. Im ersten Teil beschäftigen sich die Autoren mit der Vorsorge für Gewerbetreibende und neue Selbständige, um im sich im zweiten Teil der freiwilligen Vorsorge zu widmen.