Zusammenfassung: Die Autoren versuchen ausgehend von einem Beitrag zum BMSVG in ASoK 2/2008, eine Lösung zur Problematik zu finden, dass Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Beteiligung von bis zu 25 % nicht vom BMSVG erfasst sein könnten. Es werden Ausgangslage und Problem geschildert, die einschlägigen Regelungen des BMSVG dargestellt und ein Lösungsvorschlag gebracht.