Zusammenfassung: Der Autor zeigt eine Ungleichbehandlung bei der Beitragsleistung zum BMSVG auf. Anhand eines Beispiels stellt er die Unterschiede dar und kommentiert sie.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 5 BMSVG; § 49 ASVG; § 5 ASVG; § 108 Abs 3 ASVG
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