§ 8 BEinstG
Der OGH hatte zu entschieden, ob eine Arbeitnehmerin, die ihrem Arbeitgeber ihre Behinderteneigenschaft verschwieg, zivilrechtlich für den Entgang der Förderungen und Begünstigungen verantwortlich gemacht werden kann.
OGH 28.9.2007, 9 ObA 46/07s