§ 109 UG; § 126 UG
Die Zulässigkeitsprüfung für die Verlängerung eines befristeten Dienstverhältnisses mit einer Universität richtet sich nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen des UG und nicht des VBG.
§ 109 UG; § 126 UG
Die Zulässigkeitsprüfung für die Verlängerung eines befristeten Dienstverhältnisses mit einer Universität richtet sich nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen des UG und nicht des VBG.