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" Entgegenkommen" eines Arbeitnehmers nach Arbeitnehmerkündigung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrechtDr. Edith Marhold-Weinmeier (Bearb.)ASoK 2008, 35 Heft 1 v. 1.1.2008

§ 20 Abs 4 AngG; § 914 ABGB

Bei einer nach der Kündigung auf Wunsch des Arbeitgebers erfolgten Verschiebung des Endtermins des Arbeitsverhältnisses wird das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung, sondern durch Zeitablauf oder eine einvernehmliche Auflösung beendet.

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