§ 20 Abs 4 AngG; § 914 ABGB
Bei einer nach der Kündigung auf Wunsch des Arbeitgebers erfolgten Verschiebung des Endtermins des Arbeitsverhältnisses wird das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung, sondern durch Zeitablauf oder eine einvernehmliche Auflösung beendet.