§ 1336 Abs 2 ABGB; § 38 AngG
Der OGH äußert sich zu den Kriterien, die für die Beurteilung einer überhöht anmutenden vereinbarten Konventionalstrafe heranzuziehen sind und zu dem Fall, dass ein tatsächlich eingetretener Schaden während des Verfahrens nicht bestimmt werden kann.