§ 27 AngG; § 41 Abs 2 lit d der Vertragsbedienstetenordnung der Stadt Klagenfurt
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Entscheidung des OGH im Bezug auf die Entlassung eines Arbeitnehmers aufgrund eines durch ihn gesetzten dienstanweisungswidrigen Verhaltens. Im vorliegenden Sachverhalt wurden von einem Linienfahrzeuglenker Tonwiedergabegeräte während der Diensttätigkeit verwendet.