§ 1313a ABGB; § 1315 ABGB; § 39 AngG; § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG
Der Autor beschäftigt sich mit der Entscheidung des OGH betreffend der Nachwirkung der Fürsorgepflicht des Dienstgebers nach Beendigung eines Dienstverhältnisses sowie betreffend der Frage, wann der Dienstgebers für informelle Auskunftserteilungen seiner Mitarbeiter über ehemalige Dienstnehmer zu haften hat.