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Tourismusverband ist Unternehmen iSd 53b ASVG

Aus der akuellen RechtsprechungSozialversicherungsrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2007, 35 Heft 1 v. 1.1.2007

§ 53b ASVG

Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts und somit auch ein Tourismusverband können unter den Dienstgeberbegriff des § 53b ASVG subsumiert werden.

OGH 03.10.2006, 10 ObS 150/06s

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