§ 333 Abs 4 ASVG; § 334 ASVG
Der OGH prüft die Haftung eines Aufsehers im Betrieb für den Absturz eines Lehrlings vom Dach und legt dar, dass eine strafgerichtliche Verurteilung sowie eine Missachtung von Unfallvermeidungsbestimmungen nicht zwangsläufig ein grobes Verschulden des Aufsehers indizieren.