§ 4 UrlG; § 6 UrlG; § 10 UrlG
Der OGH erläutert, dass der Arbeitnehmer auch aufgrund der durch das AR"G 2000 geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen verpflichtet ist, noch offene Urlaubstage in zumutbarer Weise während der Kündigungsfrist zu konsumieren.