§ 9 Abs 1 ARG
Die Entscheidung untersucht das Verhältnis eines Soll-Dienstplanes zum Wortlaut und Zweckdes § 9 Abs 1 ArbeitsruheG.
OGH 30.05.2005, 8 ObA 135/04t
§ 9 Abs 1 ARG
Die Entscheidung untersucht das Verhältnis eines Soll-Dienstplanes zum Wortlaut und Zweckdes § 9 Abs 1 ArbeitsruheG.
OGH 30.05.2005, 8 ObA 135/04t