§ 27 Z 1 AngG
Der OGH stellt in der Entscheidung fest, daß der Tatbestand des § 27 Z 1 AngG nicht erfüllt ist, wenn eine Arbeitnehmerin ihre gelegentliche kurzzeitige Nebenbeschäftigung nicht gemeldet hat.
OGH 30.05.2005, 8 ObA 28/05h
§ 27 Z 1 AngG
Der OGH stellt in der Entscheidung fest, daß der Tatbestand des § 27 Z 1 AngG nicht erfüllt ist, wenn eine Arbeitnehmerin ihre gelegentliche kurzzeitige Nebenbeschäftigung nicht gemeldet hat.
OGH 30.05.2005, 8 ObA 28/05h