§ 24 Abs 1 AVB; § 4 DO; § 40 DO; § 6 BBO; § 7 BBO; § 8 BBO
Der OGH erörtert, dass der Verweis auf die Dienstordnung in ihrer "jeweils geltenden Fassung" den Arbeitgeber zu sowohl vorteilhaften wie auch für den Arbeitnehmer nachteiligen Abänderungen legitimiert, sodass die einseitige Festlegung einer Entgeltkürzung zulässig ist.