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OGH 19.11.2003, 9 ObA 123/03h

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2004, 246 Heft 7 v. 1.7.2004

§ 1 Abs 1 Hausgehilfen- und HausangestelltenG; § 9 Abs 2 hausgehilfen- und HausangestelltenG

Eine Beschäftigung in einem gewerbsmäßig geführten Altenheim ist nicht vom Anwendungsbereich des Hausgehilfen- und HausangestelltenG erfasst.

OGH 19.11.2003, 9 ObA 123/03h

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