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Nochmals: Keine Kompetenz der EU für Entgeltfragen befristet beschäftigter Arbeitnehmer?

Arbeitsrecht - SozialrechtAufsatzWalter GagawczukASoK 2004, 162 - 163 Heft 5 v. 1.5.2004

Zusammenfassung: Der Autor nimmt in seiner Replik Bezug auf einen Beitrag von Standeker, in der diese prüfte, ob aus § 4 Z 1 der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverhältnisse oder aus dem in der RL 1999/70/EG festgelegten Diskriminierungsverbot ein Anspruch befristet Beschäftigter auf gleiche Entlohnung abgeleitet werden könne und diese Anspruchsbegründung ua auch aufgrund fehlender Regelungsbefugnis der EU-Organe verneinte. Entgegen Standeker vertritt der Verfasser hingegen die Auffassung, dass die Organe der EU auch bezüglich Lohnfragen eine Regelungsbefugnis besitzen.

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