Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Frage auseinander, welche Rechtswirkungen die Ablehnung der Leistung des AMS für die Altersteilzeitvereinbarung entfaltet. Weiters nimmt er Bezug auf § 27 AlVG, der die Förderung der Altersteilzeit in voller Höhe nunmehr von der Anstellung einer arbeitslosen Ersatzarbeitskraft abhängig macht und prüft, ob das Kriterium der Arbeitslosigkeit die Meldung beim AMS voraussetzt.