§ 82 lit d GewO; § 82 lit g GewO
Eine im Anschluss an eine Weihnachtsfeier im alkoholisierten Zustand begangene Körperverletzung eines Arbeitskollegen rechtfertigt mangels Zusammenhangs zum Arbeitsverhältnis weder die Entlassung nach § 82 lit d GewO noch nach § 82 lit g GewO.