§ 26 AngG; § 27 AngG
Der OGH nimmt zur konkludenten Geltendmachung einer Entlassungserklärung Stellung und erläutert, dass aus der unentschuldigten Abwesenheit des Arbeitnehmers vom Arbeitsplatz nicht auf die Geltendmachung eines vorzeitigen Austrittsrechts geschlossen werden kann.