§ 1 Abs. 3 Z 3 BPG; § 2 Abs. 2 Z 2 ArbVG; § 6 ABGB; § 7 ABGB
Der OGH hielt fest, daß der normative Teil von Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen nach den Regeln der § 6 und 7 ABGB auszulegen sind. Weiters ging er in diesem Zusammenhang auf die Anwendbarkeit des BPGs ein.
OGH 28.03.2002, 8 ObA 120/01g