§ 26 Z 2 AngG
Der OGH legte fest, daß die analoge Anwendung von kollektivvertraglichen Bestimmungen, die auf Ehegatten abzielen, auch auf im selben Haushalt lebenden und verdienenden Lebensgefährten vertretbar ist.
OGH 13.11.2002, 9 ObA 169/02x
§ 26 Z 2 AngG
Der OGH legte fest, daß die analoge Anwendung von kollektivvertraglichen Bestimmungen, die auf Ehegatten abzielen, auch auf im selben Haushalt lebenden und verdienenden Lebensgefährten vertretbar ist.
OGH 13.11.2002, 9 ObA 169/02x