§ 27 Z 1 AngG; § 27 Z 2 AngG
Im Fall der Berufsnotwendigkeit rechtfertigt die Abnahme des Führerscheins und die Ablehnung des Alkotests die Entlassugn eines angestellten wegen dienstunfähigkeit und Vertrauensunwürdigkeit.
OGH 22.05.2002, 9 ObA 120/02s