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Haben teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer einen gemeinschaftsrechtlichen Anspruch auf gleiches Entgelt wie vergleichbare Vollzeitbeschäftigte?

Arbeitsrecht - SozialrechtAufsatzElke StandekerASoK 2003, 80 - 83 Heft 3 v. 1.3.2003

Zusammenfassung: Die Autorin weist nach, dass sich weder aus der Rahmenvereinbarun g über die Teilzeitarbeit noch aus der Teilzeitarbeitsrichtlinie ein Rechtsanspruch Teilzeitbeschäftigter auf gleiche Entlohnung wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer erschlossen werden kann.

Rechtsgrundlagen: Art 1 RL 97/81/EG ; § 137 Abs 6 EGV; § 139 Abs 2 EGV

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