§ 20 Abs. 4 AngG; § 23 AngG; § 26 AngG
Unter der Voraussetzung des Vorliegens eines wichtigen Austrittsgrundes bleibt ein Abfertigungsanspruch auch bei Selbstkündigung bestehen.
OGH 08.05.2002, 9 ObA 106/02g
§ 20 Abs. 4 AngG; § 23 AngG; § 26 AngG
Unter der Voraussetzung des Vorliegens eines wichtigen Austrittsgrundes bleibt ein Abfertigungsanspruch auch bei Selbstkündigung bestehen.
OGH 08.05.2002, 9 ObA 106/02g