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Ausländerbeschäftigung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marold-WeinmeierASoK 2003, 57 - 58 Heft 2 v. 1.2.2003

§ 26 Abs. 3 AuslBG; § 28 Abs. 1 Z 2 lit. d AuslBG

Die zeitliche Terminisierung einer Kontrollmaßnahme obliegt der objektiven Beurteilung der kontrollorgane; der Arbeitgeber muss für den Fall seiner Abwesenheit eine alternative Ansprechstelle für die Kontrollorgane bereitstellen und darf den Betriebszutritt in keiner Weise vereiteln.

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