§ 82 lit. f GewO
Der OGH erläutert, dass die erstmalige Ablehnung einer Arbeitstätigkeit die Entlassung nicht rechtfertigt und erläutert, unter welchen Voraussetzungen von einer Ermahnung abgesehen werden kann.
OGH 13.03.2002, 9 ObA 15/02z
§ 82 lit. f GewO
Der OGH erläutert, dass die erstmalige Ablehnung einer Arbeitstätigkeit die Entlassung nicht rechtfertigt und erläutert, unter welchen Voraussetzungen von einer Ermahnung abgesehen werden kann.
OGH 13.03.2002, 9 ObA 15/02z