§ 2 Abs. 2 lit. e AuslBG
Der VwGH nimmt zur Abgrenzung zwischen einer Beschäftigung nach § 2 Abs 2 AuslBG und der Tätigkeit als überlassene Arbeitskraft Stellung.
VwGH 22.01.2002, 2000/09/0147
§ 2 Abs. 2 lit. e AuslBG
Der VwGH nimmt zur Abgrenzung zwischen einer Beschäftigung nach § 2 Abs 2 AuslBG und der Tätigkeit als überlassene Arbeitskraft Stellung.
VwGH 22.01.2002, 2000/09/0147