§ 5 Abs. 1 VBG; § 5a Abs. 1 VBG; § 34 Abs. 1 VBG; § 46a Abs. 3 Niederösterreichisches Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz
Der OGH hielt fest, daß ein Vertragsbediensteter dienstliche Anordnungen des Vorgesetzten zu befolgen hat, wozu auch die Diensteinteilung gehört. Er prüfte auch die Weigerung eines Musikschullehrers, den Stundenplan trotz Ermahnung einzuhalten.