§ 8 BEinstG; § 1155 ABGB
Der OGH prüfte den Entgeltfortzahlungsanspruchs eines begünstigten Behinderten, der bei seiner Entlassung seine Eigenschaft als begünstigter Behinderter verschwiegen hat. Er hält fest, daß für die Beurteilung § 1155 ABGB heranzuziehen ist
OGH 19.12.2002, 8 ObA 154/02h