§ 82 lit. f GewO
Der OGH setzte sich mit einem eintägigen Dienstversäumnis im Hinblick auf § 82 lit f GewO auseinander. Weiters ging er auf Ausnahmefälle in diesem Zusammenhang ein.
OGH 23.01.2003, 8 ObA 220/02i
§ 82 lit. f GewO
Der OGH setzte sich mit einem eintägigen Dienstversäumnis im Hinblick auf § 82 lit f GewO auseinander. Weiters ging er auf Ausnahmefälle in diesem Zusammenhang ein.
OGH 23.01.2003, 8 ObA 220/02i