Zusammenfassung: Information der OÖ GKK, dass anlässlich der Hochwasserkatastrophe geleistete finanzielle Zuwendungen des Dienstgebers an die Mitarbeiter nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Rechtsgrundlagen: § 49 Abs. 3 Z 11 ASVG; § 3 EStG